Mitarbeit
Eltern /Familie – gemeinsam in der Kindertagesstätte Pauline
In unserem Verständnis der Zusammenarbeit sind Eltern die Experten für Ihr Kind und daher wichtige Partner für unseren pädagogischen Bildungsauftrag.
Eine vertrauensvolle und enge Partnerschaft mit Eltern / Familien ist für uns wichtig, denn nur so können wir gelingend jedes Kind in seinem Entwicklungsprozess verzahnt unterstützen und begleiten.
Durch kurze Tür- und Angelgespräche werden alltägliche Informationen zeitnah ausgetauscht. Allen weiteren Informationen und Fragen finden in Entwicklungsgesprächen, die wir regelmäßig oder auf Bedarf hin anbieten, Berücksichtigung. Das pädagogische Team hat ein offenes Ohr für die Belange rund um das Kind und der individuellen Familiensituation.
§9a des Kinderbildungsgesetzes NRW gibt uns vor, wie die Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, Personal und Träger auszusehen hat und welche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen dafür gegeben sein müssen. Die wichtigen Gremien, Elternbeirat und Rat der Tageseinrichtung werden selbstverständlich und gerne genutzt.
Darüber hinaus haben wir gute Erfahrungen in der engen, vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Eltern gemacht und sehen darin eine kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Arbeit für die Kinder, Familien und das Team.
Elternbeirat
Die Versammlung aller Eltern wählt bis zum 10. Oktober des aktuellen Kindergartenjahres den Elternbeirat, der ihre Interessen gegenüber dem Team und Träger vertritt. Er hat ein Anhörungsrecht zu Entscheidungen über die pädagogische Konzeption, über die personelle Besetzung, die räumliche und sachliche Ausstattung, die Öffnungszeiten sowie die Aufnahmekriterien. Entscheidungen die Eltern in finanzieller Hinsicht berühren, bedürfen grundsätzlich der Zustimmung durch den Elternbeirat. Zudem sind die gewählten Vertreter der Eltern Vermittler zwischen Kita und Elternschaft. Seine Verantwortlichkeit gilt über das Kitajahr hinaus bis ein neuer Elternbeirat gewählt worden ist.
Rat der Tageseinrichtung
„Der Rat der Kindertageseinrichtung besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates. Aufgaben sind insbesondere die Beratung der Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit, die räumliche, sachliche und personelle Ausstattung sowie die Vereinbarung von Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung. Der Rat der Kindertageseinrichtung tagt mindestens einmal jährlich.“ (§9a Absatz 6, KiBiz NRW)