Partizipation/Kinderrechte
Unabhängig von der Umsetzbarkeit sind für uns alle Wünsche und Anliegen der Kinder zunächst berechtigt.
Die Kinder werden ihrem Alter entsprechend in geeigneter Form über die völkerrechtlichen, die in Deutschland und der Europäischen Union geltenden sowie die am christlichen Menschenbild orientierten einrichtungsbezogenen Kinderrechte informiert und ermutigt, ihre Chance zur Mitbestimmung zu ergreifen. Ihr Recht auf Beteiligung steht im Vordergrund unseres pädagogischen Handelns.
Beteiligung bedeutet für uns
- Wir beteiligen Kinder altersgerecht an den sie betreffenden Themen und Entscheidungen, soweit möglich und mit unserer Verantwortung für das Wohl der Kinder vereinbar.
- Wir informieren Kinder in verständlicher Sprache und altersgerecht über ihre Rechte und Möglichkeiten von Mitbestimmung.
- Wir sind überzeugt, dass Kinder durch Beteiligung lernen für sich und andere Verantwortung zu übernehmen.
- Wir ermuntern Kinder sich zu beteiligen und sich eine eigene Meinung zu bilden, z.B. indem wir bewusst Fragen stellen. Wir vermeiden es, wenn möglich, eigene Entscheidungen und Lösungen von Kindern vorwegzugreifen.
Beteiligung verstehen wir dabei nicht ausschließlich als demokratisches Abstimmungsverfahren, sondern als Dialog und gemeinsame Entscheidungsfindung der Kinder untereinander und mit den Pädagogen.
Wir nehmen dabei die Meinungen, Bedürfnisse und auch die Kritik der Kinder ernst und begründen ihnen gegenüber unsere Entscheidungen.
So funktioniert Beteiligung
„Beteiligung in der Kita“ meint die altersgerechte Beteiligung von Kindern bei sie betreffenden Themen und Entscheidungen. Die Beteiligungsformen orientieren sich also an den Kompetenzen der Kinder und variieren je nach Altersgruppe.
Beteiligung braucht Geborgenheit. Kinder brauchen das Gefühl angenommen zu sein und mit ihrer Meinung ernstgenommen zu werden. Ermutigung zur Beteiligung kann nur gelingen, wenn die Atmosphäre eine annehmende ist und Sicherheit bietet. Dann spüren Kinder, dass ihre Beteiligung tatsächlich etwas bewirken und verändern kann.
Beteiligung braucht Vorbilder. Erwachsene, die neugierig sind, Dinge auch mal in Frage stellen und gemeinsam mit Anderen nach Antworten und Lösungen suchen. Beteiligung braucht Transparenz. Alle beteiligten Personen müssen wissen, welche Rechte sie haben und wo Mitbestimmung möglich ist. Wer seine Rechte nicht kennt, kann sie auch nicht einfordern!
Beteiligung ist freiwillig. Wer sich nicht einbringen möchte, kann auch nicht dazu gezwungen werden. Beteiligung ist immer als freiwilliges Angebot zu verstehen.
Beteiligung muss einfach sein. Beteiligung kann auch an Überforderung scheitern, etwa wenn die Regeln zu kompliziert oder die Hürden zu hoch sind. Daher müssen Mitmach-Regeln einfach und nachvollziehbar sein und sich nach den Möglichkeiten und Grenzen der zu Beteiligenden richten. Oft sind dabei Unterstützung und Begleitung erforderlich.
Beteiligung muss gewollt sein. Generell gilt für Beteiligung, ob nun für Kinder, Jugendliche oder Erwachsene: Eine Alibi-Beteiligung, die nicht wirklich gewollt ist, frustriert und wird schnell durchschaut. Die „Beteiligten“ verlieren die Lust am Mitmachen. Das Gleiche gilt auch, wenn Mitbestimmung nichts verändern kann und wirkungslos bleibt.
Wie wird die Beteiligung der Kinder in unseren Kindertagesstätten sichergestellt?
- Durch Schaffung einer vertrauensvollen Atmosphäre und durch den Aufbau verlässlicher Beziehungen zu jedem einzelnen Kind.
- Die Pädagogen beobachten die Entwicklungsschritte der Kinder und können so auf die wahrgenommenen Gefühlsäußerungen reagieren.
- Jedes Kind wird darin bestärkt, dass es das, was es selbst tun kann, auch selbst tut.
- Abstimmungen finden in der Kindergruppe mit Muggel-Steinen, per Hand, offen oder geheim zu relevanten Themen im Kita-Alltag statt.
- In der Themenfindung für Feste oder Projekte machen die Kinder Vorschläge und stimmen darüber ab.
- Im Morgenkreis wählen die Kinder aus einem vorgegebenen Angebot Spiele/ Lieder/ Aktionen für die Gruppe aus.
- In den Gruppenzeiten diskutieren und beschließen die Kinder gemeinschaftlich die Planung der Aktivitäten.
- In der offenen Spielzeit darf jedes Kind entscheiden was, wo, wie lange und mit wem es spielt, an welchem Angebot es teilnimmt.
- Über die Teilnahme an Miniprojekten oder pädagogischen Angeboten entscheiden die Kinder nach ihren Bedürfnissen und Bildungsthemen.
- Die Kinder entscheiden wie lange sie bei einer Tätigkeit (Mahlzeit, Angebote, Spiel auf dem Außengelände…) bleiben.
- Frühstück/ Mittagessen/ Imbiss: Jedes Kind entscheidet, innerhalb festgelegter Rahmenbedingungen, wann und ob es essen geht, was und wieviel es essen möchte.
- Kinder werden in die Körperhygiene einbezogen, bestimmen selbst wann eine frische Windel notwendig ist, wer sie wickeln darf, wer beim Umziehen oder beim Toilettengang helfen darf.
- Durch den regelmäßigen Austausch im Team zum Thema: Wie können wir die Kinder beteiligen? Wie können wir ihnen ihre Rechte verständlich machen und wie kann die Umsetzung erfolgen.